Die Arbeit der EU an ihrer „digitalen DNA“ – der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen – hat heute ihren Höhepunkt erreicht. Am Rande der Tagung des Europäischen Rates hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Text gemeinsam mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola und dem tschechischen Ministerpräsidenten Petr Fiala, der den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz vertrat, unterzeichnet.
Die von der Kommission im Januar vorgeschlagene Erklärung steht für das Engagement der EU für einen sicheren und nachhaltigen digitalen Wandel, bei dem – im Einklang mit den Grundwerten und Grundrechten der EU – die Menschen im Mittelpunkt stehen. Die Erklärung zeigt den Bürgerinnen und Bürgern, dass die europäischen Werte sowie die im Rechtsrahmen der EU verankerten Rechte und Freiheiten online wie offline geachtet werden müssen. Sie ist in sechs Kapitel aufgeteilt und soll als Richtschnur für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Unternehmen im Bereich der neuen Technologien dienen. Die Erklärung wird auch den Ansatz bestimmen, den die EU weltweit verfolgen wird.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Die Unterzeichnung der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen spiegelt unser gemeinsames Ziel eines digitalen Wandels wider, bei dem die Menschen an erster Stelle stehen. Die in unserer Erklärung genannten Rechte werden allen Menschen in der EU garantiert, und zwar online wie offline. Und die in der Erklärung verankerten Digitalgrundsätze werden uns bei der Arbeit an allen neuen Initiativen leiten.“
Rechte und Grundsätze als Richtschnur für den digitalen Wandel
Der digitale Wandel betrifft alle Aspekte des Lebens der Menschen. Er bietet Möglichkeiten für mehr persönliches Wohlergehen, Nachhaltigkeit und Wachstum, birgt aber auch Risiken, denen politische Maßnahmen entgegengesetzt werden müssen. Mit der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen will die EU die europäischen Werte sichern, indem sie
- die Menschen in den Mittelpunkt des digitalen Wandels stellt;
- Solidarität und Inklusion durch Konnektivität, digitale Bildung, Ausbildung und Kompetenzen, faire und gerechte Arbeitsbedingungen sowie der Zugang zu digitalen öffentlichen Online-Diensten fördert;
- die Bedeutung der Wahlfreiheit und eines fairen digitalen Umfelds bekräftigt;
- die Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum fördert;
- die Sicherheit, den Schutz und die Handlungsfähigkeit im digitalen Umfeld verbessert, insbesondere bei jungen Menschen;
- Nachhaltigkeit fördert.
Konkret stehen diese Rechte und Grundsätze für eine erschwingliche und schnelle digitale Netzanbindung überall und für alle, gut ausgestattete Klassenzimmer und digital kompetente Lehrkräfte, einen nahtlosen Zugang zu öffentlichen Diensten im Internet, ein sicheres digitales Umfeld für Kinder, die Möglichkeit, außerhalb der Arbeitszeiten nicht erreichbar zu sein, die Verfügbarkeit leicht verständlicher Informationen über die Umweltauswirkungen unserer digitalen Produkte und Kontrolle darüber, wie personenbezogenen Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden.
Nächste Schritte
Die Unterzeichnung der europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen auf höchster Ebene spiegelt die gemeinsame politische Verpflichtung der EU und ihrer Mitgliedstaaten wider, diese Grundsätze in allen Bereichen des digitalen Lebens zu fördern und umzusetzen, damit die Ziele des Digitalen Kompasses 2030 Wirklichkeit werden. Die Erklärung wird auch bei der konkreten Arbeit am Politikprogramm für die digitale Dekade, dem Überwachungs- und Kooperationsmechanismus zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele bis zum Ende dieses Jahrzehnts, als Richtschnur dienen. Damit die Ziele bis 2030 umgesetzt werden und die Erklärung konkrete Wirkung entfaltet, wird die Kommission die Fortschritte überwachen und im Rahmen des jährlichen Berichts über den Stand der digitalen Dekade Bericht erstatten. Die Erklärung wird der EU auch in ihren internationalen Beziehungen als Richtschnur in Bezug darauf dienen, wie sie einen digitalen Wandel gestalten kann, bei dem die Menschen und Menschenrechte in den Mittelpunkt gestellt werden.