Mittwoch , 27 November 2024

Das digitale Magazin für Deutschland

Youtube

GEMA-Klage: Youtube ändert Sperrhinweis für geschützte Musikinhalte

Nach der erfolgreichen Klage der GEMA gegen die Sperrhinweise auf Youtube, hat das Videoportal aus dem Hause von Google die Hinweise umgestaltet. Obwohl Youtube die Videos selbst sperrt, begründet das Unternehmen eine Sperrung mit der angeblich fehlende Kompromissbereitschaft der Verwertungsgesellschaft.

Mittlerweile hat der Google Dienst Youtube den Sperrvermerk für gesperrte Videomaterialien abgeändert.  Bislang lautete der Sperrvermerk wie folgt „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“.

Youtube Nutzer erhalten beim Aufruf von Videos die angeblich urheberrechtlich geschützte Musikinhalte enthalten in Zukunft den Hinweis „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid.“. Google gibt damit indirekt weiterhin der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) die Schuld dafür, dass Inhalte dem Nutzer nicht angezeigt werden können.

Gegen die ursprüngliche Formulierung des Sperrvermerks hat die GEMA zu Beginn des Jahres 2013 vor dem Landgericht München geklagt und erst in der vergangenen Woche recht bekommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Richter am Landgericht München teilten im Urteil mit, dass der Sperrvermerk eine verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien darstellen würde. Diese würde allerdings zu Lasten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) gehen. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig.

Sperrvermerk Youtube

Google ließ bereits am Freitag mitteilen, dass dies Urteil seitens des Unternehmens als kritisch angesehen wird. Eine Berufung wird geprüft, dennoch habe das Unternehmen seinen Sperrvermerk verändert, um dem Urteil des Landgerichts München zu entsprechen.

Google und die GEMA konnten sich bisher nicht über die Nutzung von Musikrechten einigen. Dem entsprechend sperrt das Unternehmen Google seit Jahren diverse Videotitel mit einem Sperrvermerk zu Lasten der GEMA. Mittlerweile dauern die Streitigkeiten bereits seit 2009 an. Die GEMA verlangt für die Nutzung von Musikinhalten in Videos eine „Entschädigung“, um die Finanzierung der Künstler sicherzustellen. Zu Letzt lies die GEMA verlauten, dass Verhandlungen vorerst ausgesetzt wurden, weil keine Einigung zwischen beiden Parteien erzielt werden könnte.

Quelle: GEMA und Musikmarkt.de

Weiterlesen!

Telekom Logo

Telekom: „Mobilfunk-Mast to go“ soll flexiblen Mobilfunk ermöglichen

„Mobilfunk-Mast to go“ auf der Digital X 2023: Auf der Weltausstellung der Digitalisierung am 20. …