EU-Menschenrechtskommissar fordert stärkere Aufsicht der deutschen Sicherheits- und Nachrichtendienste – Der aktuellen Deutschlandbericht von EU-Menschenrechtskommissar Nils Muiznieks fällt zumindest im nachrichtendienstlichen Bereich für Deutschland wenig schmeichelhaft aus. Der Kommissar war vom 4. bis 8. Mai 2015 in Deutschland um sich einen Überblick zu verschaffen, der Bericht darüber wurde in den vergangenen Tagen veröffentlicht.
Gerade bei der Kontrolle der Nachrichtendiensten hätte Deutschland dabei noch viel nachzuholen, die Kontrollorgane haben kaum die Chance wirklich nachzuvollziehen, was die Geheimdienste tun. Im Bericht heißt es dazu sehr treffend:
… das Verhältnis zwischen der Zahl der Aufsichtsführenden und der Zahl jener, die beaufsichtigt werden müssen, besonders aussagekräftig: zwei Gremien mit 13 Mitgliedern, unterstützt von einem kleinen Sekretariat, sind für die Beaufsichtigung der Tätigkeit zuständig, die für die größte Behörde (den BND) 6.000 Mitarbeiter betrifft …
Dazu wären die G10 Kontrollgremien „nicht ausreichend gerüstet, die G10-Daten zu lesen und zu analysieren„. Eine tatsächliche Kontrolle findet damit kaum statt.
Erschwerend kommt hinzu, das weder die Bundesregierung noch die Geheimdienste selbst willens sind, mit den Kontrollgremien zu kooperieren. Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss fallen die Zeugenaussagen der BND-Mitarbeiter oft durch Gedächtnislücken auf. Man bekommt den Eindruck, das mangelnde Gedächtnisleistung ein Einstellungsmerkmal beim BND ist.
Der EU-Menschenrechtskommissar fordert daher deutlich:
„Die gegenwärtig vom Parlamentarischen Kontrollgremium ausgeübte Kontrolle muss gestärkt werden, indem man seinen Mitarbeiterstab und das technische Fachwissen der Mitarbeiter erheblich erweitert. Weitere Mittel sollten auch der G10-Kommission zugeteilt werden, damit sie über ausreichende technische Fachkenntnisse für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie die Kapazität verfügt, effektiv intrusive Datengewinnung seitens der Nachrichtendienste zu prüfen. Die Behörden sollten außerdem garantieren, dass alle Kontrollorgane Zugang zu allen Informationen, ungeachtet ihrer Geheimhaltungsstufe, erhalten.“