Der Bundesvorstand der CDU hat auf der Klasurtagung in Mainz ein 10-Punkte-Programm verabschiedet, mit dem man die Zukunft in Deutschland gestalten will. Allerdings findet sich recht wenig Zukunft in dem Papier, die meisten Forderungen sind altbekannt und hebeln in erster Linie wichtige bürgerliche Rechte aus. Im Bereich der Netzpolitik wird beispielsweise der Staatstrojaner wieder aufgewärmt und die Verbindungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung sollen zukünftig auch den Verfassungschutzbehörden zur Verfügung stehen.
Im Papier heißt es dazu:
Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können.
Zumindest hat man sich in einem Punkt ehrlich gemacht und spricht nicht mehr davon, dass Vorratsdatenspeicherung Kriminalität verhindern würde. Aber auch die wirkungsvollere Strafverfolgung ist kaum belegbar. Deutschland hatte bereits die Vorratsdatenspeicherung und eine bessere Strafverfolgung gab es in dieser Zeit nicht.
Kritiker hatten bereits befürchtet, dass die Verbindungsdaten zukünftig für immer mehr staatliche Stellen zugänglich werden und die CDU bestätigt jetzt eindrucksvoll diese Befüchtungen. Es bleibt also bei der Erkenntnis von Staatsrechtler Christoph Gusy: „Wo ein Trog ist, sammeln sich Schweine.“
Auch der Staatstrojaner erlebt seine Renaissance. Von der CDU liebevoll „Quellen-TKÜ“ genannt, ist es natürlich nichts anders als ein geheimer Einbruch auf Rechner von möglicherweise Verdächtigen, um Kommunikation mitzuhören, bevor sie verschlüsselt ist. Im Papier heißt es dazu:
Wir setzen uns mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte „Quellen-TKÜ) ein und wollen den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“ zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben.
Besonders kritisch ist zu sehen, dass die CDU diese Befugnisse auch für die Verfassungsschutzbehörden fordert, die kaum kontrollierbar sind und in erster Linie verdeckt arbeiten. Ein verfassungsmäßiger Einsatz dieser Instrumente ist daher kaum zu gewährleisten.
Bleibt festzuhalten, dass die CDU auf die neuen Bedrohungen der letzten Jahre mit den gleichen Instrumenten wie immer reagiert. Neue Lösungen in der Sicherheitspolitik scheint man nicht erwarten zu dürfen.
Quelle: https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/2016_01_09_mainzer_erklaerung.pdf?file=1