Der Bundestrojaner war außer Dienst gestellt worden, nachdem 2011 nach externen Prüfungen – unter anderem durch Chaos Computer Club – festgestellt worden war, das die eingesetzt Software nicht nur schwere Mängel enthielt, sondern auch den gestzlichen Vorgaben in keinster Weise entsprach.
Das Bundesverfasungsgericht hat enge Anforderungen an so eine Software gestellt. Man kann nicht einfach in die Computer und damit die Pribvatsphären von Bürgern eindringen – dafür muss es geregelte Verfahren und auch deutliche Grenzen geben.
Mittlerweile hat das Bundeskriminalamt einen eigenen Trojaner gebaut, der angeblich die gesetzlichen Regelungen einhalten wird. Das Bundesinnenministerium hat diesem neuen Bundestrojaner mittlerweile auch die Freigabe erteilt. Die Software darf also zukünftig eingesetzt werden, um die Kommunikation auf Rechner von dringend Verdächtigen abzugreifen. Mehr darf die Software nicht.
Wie diese Begrenzung umgesetzt wurde ist nicht klar. Man muss sich darauf verlassen, dass die Experten im Bundesinnenministerium hier wissen, was sie tun und technisch abschätzen können welche Folgen welcher Code hat.
Das Vertrauen in die Prüfung ist allerdings nicht sehr groß.
Frank Rieger vom CCC sagte zu dem neuen Trojaner:
„Die prinzipielle Unterscheidung zwischen einem Trojaner, der nur Kommunikation ausleiten soll und einem, der generell auch zum Beispiel zur Raumüberwachung geeignet ist, ist nicht zu treffen“
Konstantin von Notz von den GRÜNEN ließ sich wie folgt zitieren:
„Wir haben Verständnis für die Bedürfnisse der Sicherheitsbehörden, trotzdem: in einem Rechtstaat heiligt eben nicht der Zweck die Mittel„
Insgesamt gibt es nun neben der gesamten Malware und Ransomware auf den Markt auch noch eine Schadsoftware der Bundesregierung, vor der man sich schützen muss.