Donnerstag , 21 November 2024

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Haben Passwörter für öffentliche WLAN-Zugänge bald ausgedient?

Das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes steht vor der Tür. Nach der letzten Änderung am 27.Juli 2016 wurde schnell klar, dass Betreiber von WLAN-Netzen noch immer nicht die eigentlich geplante Rechtsicherheit genießen konnten. Mit dem Urteil McFadden wurde im September immerhin die Geldmaschine der Abmahnindustrie ausgebremst. Gleichzeitig wurde es aber auch möglich, Anbieter
zur Nutzung eines Passwortschutzes zu zwingen. Wird nun alles besser?

Die momentane Gesetzeslage für WLAN-Betreiber

Nach aktueller Lage sind Anbieter öffentlicher WLAN-Hotspots wie Hotel-, Cafè- oder Ladenbesitzer prinzipiell nicht mehr für die  Machenschaften ihrer Nutzer haftbar zu machen. Auch die anfallenden Gerichtskosten durch Abmahnungen müssen von ihnen nicht mehr getragen werden. Dies beschloss das EuGH in Folge des Falls McFadden. In diesem war ein Ladenbesitzer von SonyMusic abgemahnt worden, weil ein Nutzer seines WLAN-Netzes einen Song illegal zum Download bereitgestellt
hatte.

Zusammen mit dem winzigen Schritt nach vorn, brachte das Urteil auch einen großen Rückschlag. Als neuer Haken im Gesetz wurde nun nämlich festgelegt, dass Anbieter verpflichtet werden können, nochmalige Ausnutzung ihres Netzes zu unterbinden, beispielsweise durch ein Passwort. Andere Möglichkeiten einen Schutz vor erneuten Urheberechtsverletzungen umzusetzen wurden vom vorlegenden Gericht ignoriert. Sodass das EuGH sich mit dem Passwortschutz schon für dieAccess-Provider freundlichste Variante entschied.

Vom Regen in die Traufe: Sperrlisten statt Passwörter

Im neuen Gesetzesentwurf kommen nun auch alternative Möglichkeiten zur Sprache, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. So werden beispielsweise Nutzungssperren von Routern und Ports aufgeführt, die erreichen sollen, dass spezielle Seiten von Nutzern nicht mehr aufgerufen werden können. Diese Idee zielt vorrangig auf Seiten wie illegale Tauschbörsen ab. Aber auch wenn WLAN-Anbieter
keine Abmahnung mehr fürchten müssen, müssen sie nun jederzeit auf eine Sperr-Aufforderung vorbereitet sein. Wird diese nicht umgesetzt, kann dann der Rechteinhaber sie einklagen. Gewinnt er, muss der WLAN Betreiber alle Kosten
tragen.

Rechtssichere Hotspot-Lösungen haben noch nicht ausgedient

Noch ist die Gesetzesänderung nur ein Entwurf und muss noch von Kabinett und Bundestag abgesegnet werden. Da dies noch einige Monate dauern kann, sind Hotspot-Lösungen mit der Möglichkeit einer Registrierung jedes Nutzers noch immer die beste Wahl. Auch wenn das Gesetz durchkommt, bleiben größere Anbieter wie Hotels mit einer professionellen WLAN-Lösung, mit der sich Sperrungen einfach
umsetzen lassen, auch weiterhin auf der sicheren Seite.

Durch einen Passwort geschützten Zugang, der freiwillig auch weiterhin zulässig sein wird, können WLAN-Anbieter schnell ausfindig machen, wer für einen Verstoß zur Rechenschaft zu ziehen ist. Auf diese Weise können Sperrungen verhindert werden und normale Nutzer können sich frei im Internet bewegen. Ein rechtssicherer Hotspot wie ihn Anbieter wie CONTELIO ® ermöglichen, übernimmt dabei die Speicherung und Verwaltung der Nutzerdaten. Auf diese Weise entsteht für den Betreiber kein  Mehraufwand und Sperr-Aufforderungen können bequem vermieden werden. Im Laufe des Jahres wird sich zeigen, was WLAN-Provider zukünftig rechtlich zu erwarten haben. Bis zur finalen Gesetzesverkündung haben Passwörter definitiv noch nicht ausgedient.

Quelle: https://netzpolitik.org/2017/die-unendliche- wlan-geschichte- geht-weiter-netzsperren-statt- abmahnindustrie/

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