Niemand mag es, wenn Internetseiten ewig laden oder beim Streamen von Filmen und Serien ständig pausiert und geladen wird. Um so ärgerlicher, wenn man bei der Auswahl des Internetvertrags eigentlich auf eine gute Geschwindigkeit geachtet hat, damit so etwas nicht passiert. Leider liefern viele Internetanbieter nicht die Geschwindigkeit, die sie mit dem Kunden vertraglich geregelt haben. Dies haben Messergebnisse der Bundesnetzagentur in der Vergangenheit gezeigt. Im März 2017 wurden nämlich das erste Mal detaillierte Messergebnisse veröffentlicht.
Die meisten Internetanbieter schreiben bei den Geschwindigkeiten ihrer Tarife schon die kleine Floskel „bis zu“ hinzu. Das bedeutet besonders für Kunden in ländlicheren und damit meist unerschlosseneren Gebieten, dass diese Geschwindigkeit dort nie ankommen wird.
Doch nicht nur in ländlichen Regionen ist das Internet langsamer als im Vertrag festgelegt. Sogar die Hälfte der Kunden aller von der Bundesnetzagentur betrachteten Anbietern hat weniger als 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht. Wie das bei den meisten Dienstleistungen ist, sind hier einige Anbieter zuverlässiger als andere. Der schlechteste Anbieter konnte nur 1 Prozent seiner Kunden mit der maximalen Geschwindigkeit versorgen. Die restlichen 99 Prozent, erhielten nicht das, wofür sie bezahlen. Aber sogar beim besten Anbieter kam die versprochene Internetgeschwindigkeit nur bei 35 Prozent der Nutzer an.
Die Bundesnetzagentur bietet auch weiterhin die Messung unter https://breitbandmessung.de/ an, weiter Hinweise für schnelleres Internet gibt es beispielsweise unter https://www.mehr-speed.de.
Gesetzliche Grundlage soll verbessert werden
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Situation zu verbessern. Als Verbrauchen habe man bisher noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert seinen Tarif zu mindern, anzupassen oder auch zu kündigen, sollten sich Anbieter nicht an vertragliche Zusagen halten, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Einige Verbraucher haben sich vor Amtsgerichten schon aus den Verträgen herausgeklagt. Das eine solche Verhandlung aber immer zu Gunsten des Kunden geht, ist nicht gesagt. Bisher fehlt nun mal die genaue gesetzliche Grundlage und höchstrichterliche Entscheidungen gibt es auch noch nicht. Verlieren Sie als Kläger also den Rechtsstreit, müssen Sie die Kosten für das Gerichtsverfahren zahlen. Probieren Sie also am besten zunächst dem Anbieter eine Frist zu setzen. Schicken Sie am besten einen Brief als Einschreiben an das Unternehmen. So können Sie nachweisen, dass der Brief empfangen wurde und das Unternehmen die Frist in Kenntnis genommen hat. Fordern Sie den Anbieter im Brief auf, die Internetgeschwindigkeit nachzubessern und setzen Sie eine Frist von ungefähr ein bis zwei Wochen. Ändert sich nach einer zweiten Aufforderung auch nichts, können Sie fristlos kündigen.
Erst nach Vertragsabschluss Prüfung der Geschwindigkeit möglich
Vor Vertragsschluss können Sie leider nicht überprüfen, welche Internetgeschwindigkeit mit dem neuen Anbieter bei Ihnen ankommen wird. Lediglich der Internetanbieter kann vor Vertragsschluss eine Vorprüfung durchführen. Sie müssen sich zu diesem Zeitpunkt jedoch darauf verlassen, dass der Anbieter realistische und wahrheitsgetreue Ergebnisse erfasst und diese auch so an Sie weitergibt. Doch welcher Anbieter wird schon zugeben, dass das Internet bei Ihnen viel langsamer ankommen wird? Nach Abschluss des Vertrags haben Sie jedoch die Möglichkeit, die tatsächliche Geschwindigkeit zu überprüfen. Dafür gibt es so genannte „Speed Tests“. Manche Anbieter haben solche Tests selbst auf ihren Internetseiten. Es gibt aber zum Beispiel auch ein Angebot der Bundesnetzagentur. Über die Breitbandmessung können Sie dann Ihre eigene Datengeschwindigkeit messen oder auch auf einer Karte die Qualität der Übertragung in Ihrer Region überprüfen.