Google Books ist seit Jahren ein heißes Thema gewesen. Darf oder darf Google nicht Bücher einscannen und somit digitalisieren? Jetzt entschied ein New Yorker Richter zumindest für die USA, dass Google Bücher für seinen Dienst Google Books digitalisieren und somit für Nutzer durchsuchbar machen darf.
Ein US-Richter erklärte nun in seinem Urteil das Google Books legal ist und damit gewinnt Google einen Rechtsstreit der mittlerweile über acht Jahre andauernd. Google setzte sich damit gegenüber der Autorenvereinigung Authors Guild durch und darf auch in Zukunft Bücher einscannen und diese für Suchanfragen, zumindest in Teilen bereitstellen.
Die Autorenvereinigung Authors Guild hat Google auch auf Schadensersatz verklagt, demnach sollte Google pro Buch rund 750 US-Dollar bezahlen. Der Kostenpunkt hatte, auch aufgrund dessen das bereits die Urheberrechte bei einigen Büchern ausgelaufen ist, bei rund vier Milliarden US-Dollar gelegen. Die Autorenvereinigung wird das Urteil nicht akzeptieren und geht mit hoher Wahrscheinlichkeit in Berufung.
Google Books ist ein legaler Dienst
Zumindest wenn das Urteil in Deutschland gefallen wäre, würde die Aussage des US-Richter Denny Chen als Kurios gelten. Demnach verletzte der Dienst Google Books zwar auf den ersten Blick das Urheberrecht, letztendlich seien die Inhalte aber durch die Fair Use-Doktrin geschützt. Des Weiteren würde Google mit dem Dienst den Fortschritt in Sachen Kunst, Wissenschaft und Bildung unterstützen. Trotz des Triumphs wird die Gegenseite in Berufung gehen und das Urteil anfechten.
Mittlerweile hat Google nach eigenen Angaben ein Archiv von über 20 Millionen Titeln aufgebaut, deren Bücher zum Teil gelesen werden können. Bestimmte Teile bzw. Kapitel der Bücher sind in der Regel geschützt und können nicht gelesen werden. Mittlerweile gibt es den Dienst bereits seit 2005.
In dem mittlerweile acht Jahre andauernden Rechtsstreit ging es, wie nicht anders zu erwarten darum, dass Google angeblich das Urheberrecht verletzt würde – auch wenn selbst der Richter Denny Chen dem Vorwurf indirekt zugestimmt hat, ist der Richter davon überzeugt, dass Google etwas einzigartiges geschaffen hätte, wovon die Gemeinschaft im Endeffekt profitieren würde.
Google Books dient der Allgemeinheit
Der Richter argumentiert, dass der Dienst einen Vorteil für die Allgemeinheit bringt und einen schnelleren Wissenstransfer in vielen Bereichen erlaubt.
Unserer Auflassung nach ist das ein sehr schwieriges Thema, zwar sehen wir auch den Vorteil der Digitalisierung, wiederum als Autoren und Redakteure, die zwar in ihrem Leben noch kein Buch geschrieben haben, wissen wir auch das nicht nur die Verlage sondern auch Autoren solcher Bücher, Zeitschriften und Schriftstücke davon leben müssen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass einige Bücher nicht mehr erworben werden, weil der Inhalt ohne große Probleme über Google Books abrufbar ist. Wir können uns nicht vorstellen, dass ein solches Urteil auch in Deutschland durchsetzbar wäre, hier wird Datenschutz und Urheberrecht nach wie vor groß geschrieben.
Man stelle sich mal vor, dass große Zeitungen in Zukunft nur noch ein einziges Exemplar pro Tag verkaufen und der Inhalt dann auf Google Books ausgegeben würde. Das würde ein Massensterben an Verlagen bedeuten.