Die deutsche Telekom hat durch die Ankündigung in Zukunft eine DSL-Drosselung einzuführen, reichlich Unmut und Kritik in den vergangenen Monaten geerntet.
Die Telekom wollte demnach beim Erreichen eines bestimmten monatlichen Datenvolumens die Surfgeschwindigkeit deutlich reduzieren.
Die deutsche Telekom hatte vor, den Internetanschluss der Anwender zuerst auf maximal 384 Kbit/s zu drosseln, später sollte die Drossel auf 2 Mbit/s angehoben werden.
Allerdings reichte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Klage ein und bekam nun das Recht zugesprochen.
Gericht schiebt Drosselung der Surfgeschwindigkeit einen Riegel vor
Vorerst darf die Telekom keine Drosselung für DSL-Flatrate Anschlüsse einführen. Die Verbraucherzentrale NRW hatte geklagt und bekam vom Kölner Landgericht Recht. Demnach verbinde der gemeine Anwender mit einem Flatrate Tarif die uneingeschränkte Nutzung des Internets, dass schließt sowohl die Surfgeschwindigkeit als auch das Surfvolumen ein.
Wahrscheinlich wird aber die deutsche Telekom das Urteil prüfen und gegebenenfalls einen erneuten Anlauf planen. Ob dies Urteil auch den Drosselplänen der Telekom ein endgültiges Ende setzt, bleibt vorerst abzuwarten.
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via Focus.de