Kein Geld für VG Media: Tarif zu hoch – Die VG Media wollte für die Lizenzsierung von Inhalten nach dem umstrittenen Leistungsschutzrecht etwa 6 Prozent der deutschen Gesamtumsätze von Google haben. Bei geschätzen 5 Milliarden Euro Jahresumsatz wären das etwa 300 Millionen Euro gewesen.
Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hat das jetzt abgelehnt. In der Begründung heißt es:
Die von der VG Media zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage der tariflich definierten Umsätze der Suchmaschinenbetreiber und News Aggregatoren sind nach der Auffassung der Schiedsstelle zu weit gefasst; da außerdem angesichts der nachgewiesenen Aktivlegitimation die aktuelle Tarifhöhe von 6% (aktuell 6,1084%) zu hoch ist, ist der Tarif in seiner gegenwärtigen Form nicht angemessen.
Die Berechnung des Tarifes anhand des Gesamtumsatzes ist ohnhin fraglich. Presseerzeugnisse machen in den Suchergebnissen nur einen Teil aus und die Werbequote ist bei diesen Ergebnissen eher gering. Den größten Teil des Umsatzes macht Google ohne Presseerzeignisse, eine genau Berechnung der 6,1 Prozent ist die VG Media dazu schuldig geblieben.
Prinzipiell hält die Schiedstelle den Tarif aber anwendbar, wenn in einem Bereich nachkorrigiert wird. Die Definition des gesetzlichen Ausnahmetatbestandes muss geregelt werden. Bisher sollen „einzelnen Wörter“ und „kleinsten Textausschnitte“ nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen. Allerdings gibt es keine Hinweise was man im Detail darunter zu verstehen hat. Der Gesetztgeber hatte hier sehr ungenau gearbeitet und weitreichende Spielräume für Interpreationen gelassen.
Die Schiedstelle schlägt hier nun eine Obergrenze von 7 Wörtern vor.