Kim Dotcom, wie sich mittlerweile Kim Schmitz offiziell nennt, erringt einen weiteren Sieg gegenüber der neuseeländischen Polizei bzw. dem neuseeländischen Staatsschutz.
Kim Schmitz gehört sicherlich zu den schillerndsten Persönlichkeiten die im Internet verkehren. Gerade durch die Negativschlagzeilen der Vergangenheit wie z.B. „Insiderhandel“ und durch protzige Selbstdarstellung ist Dotcom bekannt geworden. Doch Genie und Wahnsinn liegen bekanntlich immer nah beieinander.
Nach dem im vergangenen Jahr der Dienst MegaUpload.com durch den Vorwurf von Copyrightverletzungen vom Netz genommen wurde, hat Kim Dotcom inzwischen einen neuen Dienst mit dem Namen „Mega“ veröffentlicht.
Dotcom erreicht die Rückgabe seiner Daten
Angeblich muss die neuseeländische Polizei sämtliche Medien, Datenträger und Computer die nicht unmittelbar in Verbindung mit den Ermittlungen hinsichtlich MegaUpload stehen wieder an Kim Dotcom aushändigen. Zudem müssten entsprechende Kopien eben dieser Datenträger gänzlich vernichtet werden
Die Begründung der Richterin Helen Winkelmann (Obersten Gericht Neuseelands) besagt, dass die Beschlagnahmung sämtlichen auffindbaren Materials ohne diese vorab gesichtet zu haben „illegal sei“. Die Polizei ist nun verpflichtet sämtlichen Daten zu sichten und im Anschluss, jene die nicht benötigt werden an Herrn Schmitz zu übergeben.