Es ist ein scharfes Schwert, dass Generalbundesanwalt Range da ausgepackt hat: netzpolitik.org soll durch die Veröffentlichung von geheimen Unterlagen Landesverrat begangen haben. Ausschlaggebend dafür Strafanzeige des Verfassungsschutz-Präsidenten Hans-Georg Maaßen, nach dem Netzpolitik geheime Pläne öffentlich gemacht hatte, dem Verfassungsschutz Gelder zur Verfügung zu stellen, um soziale Netzwerke überwachen zu können.
Der gleiche Generalbundesanwalt, der bisher keine Ermittlungen gegen #NSA und andere Geheimdienste aufgenommen hat, weil er keine Anhaltspunkte finden konnte, lässt also jetzt gegen Journalisten ermitteln, die Überwachungsideen öffentlich gemacht haben. Es ist besonders dieses Missverhältnis, das auf stößt: Nichtstun auf der einen Seite, eine überzogene Handlung auf der anderen Seite.
Tatsächlich ist fraglich ob es Überhaupt um Landesverrat geht, denn dazu müssten Staatsgeheimnisse veröffentlicht worden sein. Die Unterlagen von Netzpolitik hatten aber nur den niedrigsten Sicherheitsvermerk „VS-vertraulich„. Das merkt auch der ehemalige oberste Datenschützer Peter Schaar an:
.@cicero_online@netzpolitik Seit wann werden Staatsgeheimnisse als „VS-vertraulich“ klassifiziert? VS-V niedrigste Geheimhaltungsstufe
— Peter Schaar (@Peter_Schaar) 30. Juli 2015
Tatsächlich sieht es eher so aus als wolle man Seitens der Staatsanwaltschaft an dieser Stelle ein Exempel statuieren um kritischen Journalisten abzuschrecken. Wer weiter vertrauliches Material veröffentlicht, so die deutliche Botschaft, muss mit der gesamten Härte der Staatsgewalt rechnen. Das sieht auch der Journalisten Verband so:
Wir verurteilen die Ermittlungen gegen @netzpolitik, als unzulässigen Versuch, kritische Kollegen mundtot zu machen! http://t.co/YmJ6fadgPs
— Journalisten-Verband (@DJVde) 30. Juli 2015
Der Versuch der Einschüchterung scheint im Übrigen nicht aufzugehen. Nur wenigen Stunden nach der Bekanntmachung der Ermittlungen wurden die Seite Landesverrat.org online gestellt. Dort finden sich die vertraulichen Daten zur Überwachung nochmal aufbereitet.