Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat auch auf andere Suchmaschinen Auswirkungen. Nach dem Google bereits ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt hat, zieht Microsoft mit seiner Suchmaschine Bing nach und räumt den Anwendern ihr „Recht auf Vergessen“ ein.
Um allerdings einen Antrag für die Löschung von personenbezogene Suchergebnissen stellen zu können, müssen die Personen nebst einer Kontaktadresse, den entsprechenden Links, die SERP-URL wie auch eine Kopie des Personalausweises beziehungsweise des Führerscheins an den Suchmaschinenbetreiber Google respektive Bing übermitteln. Ein Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen kann auch im Auftrag von Dritten gestellt werden.
Suchmaschinenbetreiber prüfen individuell
Wer einen Antrag gestellt hat, darf noch lange nicht sicher sein, dass der angeprangerte Eintrag auch tatsächlich seitens der Suchmaschinenbetreiber entfernt wird. Google wie auch Bing prüfen jeden einzelnen Antrag individuell und müssen zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen.
Des Weiteren behalten sich die Suchmaschinenbetreiber das Recht vor, auch den Betreiber der Webseite darüber zu Informieren, dass bestimmte Inhalte aus den Google Suchergebnissen entfernt werden.
Inzwischen soll beispielsweise Google über 42.000 Anträge erhalten haben. Pro Minute würde das Unternehmen bis zu sieben Anfragen auf Löschung eines Suchergebnisses erhalten. Innerhalb der ersten Stunden nach Freigabe des Formulars erhielt Google bis zu 20 Anträge die Minute.
Bing wird in Zukunft auch vergessen können
Microsoft hat eingeräumt, dass inzwischen an einer einfachen und schnellen Möglichkeit gearbeitet wird, um den Endverbraucher das Recht auf Vergessen einzuräumen. Wie das Verfahren aussehen wird, stehe laut Microsoft noch nicht fest. Offiziell heißt es „Wir arbeiten derzeit an einem speziellen Verfahren für die Bewohner der Europäischen Union, womit sie die Löschung bestimmter personenbezogener Suchergebnisse auf Bing, die bei einer Suche nach ihren Namen erscheinen, beantragen können.“
Allerdings räumt Microsoft ein, dass die Entwicklung eines geeigneten Systems eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen würde. Weitere Informationen will das Unternehmen Microsoft zeitnah bereitstellen.