Nach Analyse der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Fachanwalt für Internetrecht Rolf Becker heißt es, sobald Anwender etwas über WhatsApp verschicken, gehen die Besitzrechte an WhatsApp über. Das würde beispielsweise bedeuten, dass jedes Bild, welches mithilfe des Messaging-Dienst WhatsApp verschickt wird, ohne Einschränkungen durch WhatsApp weiterverwendet werden kann.
Doch Anwalt Christian Solmecke stellte in der Analyse der englischen Original-AGBs fest, dass es überhaupt nicht so schlimm um WhatsApp stehen würde. Demnach bezieht sich die Übertragung von Rechten nur auf die Inhalte, die im Rahmen der eigenen Statusmeldung publiziert werden.
WhatsApp: Übertragung von Nutzungsrechten
Mit Statusmeldungen sind laut Erkenntnisse von Christian Solmecke nicht die verschickten Inhalte, sprich Bilder und Videos, gemeint, sondern Inhalte wie Profil-Bild, Statusmeldung und, „zuletzt online“.
Die Klausel in Punkt 5B der allgemeinen Geschäftsbedingungen lautet wie folgt: „by submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp’s (and its successor’s) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works there of) in any media formats and through any media channels.“
WhatsApp handelt nicht mit versendeten Inhalten
Nach weiterer Analyse der AGB kommt Rechtsanwalt Christian Solmecke zu der Überzeugung, dass WhatsApp definitiv nicht die Inhalte seiner Kunden für eigene Interessen missbraucht. Versendete Inhalte werden weder kopiert noch in irgendeiner Form gespeichert, so steht es auch in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp „The contents of messages that have been delivered by the WhatsApp Service are not copied, kept or archived by WhatsApp in the normal course of business.“
Doch es gibt eine Ausnahme – verschickte Nachrichten bzw. Inhalte die aus irgendeinem Grund nicht übertragen werden konnten, werden für 30 Tage zwischengespeichert und im Anschluss gelöscht.
Quelle: WBS-Law