Die Telekom soll das Urteil des Landesgerichts Köln vom 30. Oktober dieses Jahres akzeptiert haben. Das Urteil besagte, dass die Volumendrosselung bei Flatrate Tarifen unzulässig sei. Dennoch will die Telekom, laut einem Bericht des Focus, es nicht dabei belassen und sich mit einem Trick behelfen.
Vor einigen Monaten stellte die Telekom seine Pläne für DSL-Tarife mit Drosselung vor – im Gegensatz zu den ersten Aussage, wollte die Telekom nicht nur Neukunden DSL-Tarife mit Volumenbegrenzung unterjubeln, sondern auch Bestandskunden. Im Urteil des Landesgerichts Köln heißt es unter anderem, dass Kunden grundsätzlich mit einer Flatrate die unbegrenzte Nutzung des Internetanschlusses verstehen und dem entsprechend die DSL-Drosselung unzulässig ist. Anders als erwartet, hat die Telekom das Urteil akzeptiert, sucht aber dennoch eine Lösung um die Pläne langfristig umsetzen zu können.
Ein Flatrate-Tarif darf nur diesen Namen tragen, wenn die Internetgeschwindigkeit nicht an Bedingungen geknüpft ist. Wahrscheinlich wird die Telekom sich mit einem Trick behelfen und den Tarifen einen anderen Namen geben, dadurch werden wahrscheinlich alle Neukunden einen DSL-Tarif mit Volumenbegrenzung erhalten.
Setzt die Telekom die Drosselung dennoch um?
Focus berichtet, dass die Umbenennung eines Vertrages zumindest juristisch bedenklich sei und definitiv nicht ausreicht. Demnach könnten aktuelle Telekom-Kunden weiterhin darauf pochen, dass eine Volumenbegrenzung nichtig sei, weil vorab ein Tarif mit Flatrate registriert wurde. Das betrifft nach unserer Auffassung allerdings nur die Bestandskunden – Neukunden sind demnach trotzdem gezwungen einen gedrosselten DSL-Tarif in Anspruch zu nehmen, sofern die Telekom Neukunden keine entsprechenden Flatrate Tarife mehr zur Verfügung stellt.
Wie Focus weiter berichtet, will die Telekom in der kommenden Woche neue Details zu den Tarifen preisgeben und somit vor allem für den Verbraucher mehr Transparenz schaffen. Das Theater um die DSL-Drosselung wird wahrscheinlich nicht nur Verbraucher sondern auch die Gerichte beschäftigen, denn Transparent ist bisher nichts. Andere Anbieter darunter 1und1, Vodafone und O² Telefonica sollen ebenfalls eine Internet-Drosselung in Erwägung ziehen.
Zur Vorgeschichte der Drosselkom
Im April hat die Telekom zum ersten Mal bekannt gegeben, dass in Zukunft gedrosselte DSL-Anschlüsse eingeführt werden sollen. Das bedeutet, sobald ein gewisses Datenvolumen in Abhängigkeit des abgeschlossenen Vertrages erreicht wurde, wird die Geschwindigkeit auf 364 kbit/s sprich DSL-Light gedrosselt. Daraufhin erntete die Telekom vernichtende Kritik, so dass die Geschwindigkeitsuntergrenze immerhin auf 2 Mbit/s angehoben wurde.
Es gilt die kommenden Monate abzuwarten, denn trotz des Urteils des Landesgerichts Köln scheint das Thema vor allem für die großen Telefonanbieter nicht vom Tisch zu sein.
via Focus