Donnerstag , 21 November 2024

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EU-Kommission: Facebook Marketplace verstößt gegen Kartell-Regelungen

Die Europäische Kommission hat Meta von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen durch eine Verzerrung des Wettbewerbs auf den Märkten für Online-Kleinanzeigen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die Kommission beanstandet, dass Meta seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem sozialen Netzwerk Facebook verknüpft. Ferner befürchtet die Kommission, dass Meta den Wettbewerbern von Facebook Marketplace zu seinem eigenen Vorteil möglicherweise unfaire Handelsbedingungen auferlegt.

Meta ist ein multinationales Technologieunternehmen aus den USA. Sein wichtigstes Geschäftsfeld ist das soziale Netzwerk Facebook, über das registrierte Nutzer Profile erstellen, Fotos und Videos hochladen, Nachrichten versenden und Kontakte zu anderen Menschen knüpfen können. Außerdem stellt Meta den Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace bereit, über den die Nutzer Waren kaufen und verkaufen können.

Mitteilung der Beschwerdepunkte zu Kopplungspraktiken und Werbedaten von Meta 

Die Kommission stellt vorläufig fest, dass Meta auf dem Markt für soziale Netzwerke, der ganz Europa umfasst, und auf den nationalen Märkten für Online-Display-Werbedienste in sozialen Medien eine beherrschende Stellung innehat.

Die Kommission ist zu der vorläufigen Beurteilung gelangt, dass Meta seine beherrschende Stellung auf zwei Arten missbraucht hat:

  • Erstens verknüpft Meta seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem marktbeherrschenden sozialen Netzwerk Facebook. So haben die Nutzer von Facebook automatisch Zugang zu Facebook Marketplace, ob sie dies wünschen oder nicht. Die Kommission hegt den Verdacht, dass Wettbewerber von Facebook Marketplace vom Markt verdrängt werden könnten, da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung einen erheblichen Vertriebsvorteil hat, den die Wettbewerber nicht wettmachen können.
  • Zweitens erlegt Meta konkurrierenden Online-Kleinanzeigendiensten, die auf Facebook oder Instagram Werbung schalten, einseitig unfaire Handelsbedingungen auf. Die Kommission vermutet, dass die Geschäftsbedingungen, die es Meta erlauben, werbungsbezogene Daten von Wettbewerbern für Facebook Marketplace zu verwenden, möglicherweise ungerechtfertigt, unverhältnismäßig und für die Bereitstellung von Online-Display-Werbediensten auf den Plattformen von Meta nicht erforderlich sein könnten. Diese Bedingungen stellen eine Belastung für die Wettbewerber dar und kommen allein Facebook Marketplace zugute.

Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, würde ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorliegen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

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