Bürger der europäischen Union haben nach der aktuellen Entscheidung des europäischen Gerichtshofs das „Recht auf vergessen“. Demnach können Bürger ihr Recht einfordern und bestimmte Seiten aus dem Index der Suchmaschine zu entfernen.
Eine Klage reichte eine Person aus Spanien ein, die das Unternehmen Google aufforderte, einen alten Artikel über seine Person dauerhaft aus den Suchergebnissen zu entfernen. Der Generalbundesanwalt gab im Vorfeld dem Unternehmen Google Recht, doch nun sprach der europäische Gerichtshof dem Bürger das Recht zu. Dadurch könnten Internetnutzer innerhalb der europäischen Union Google dazu auffordern bestimmte Inhalte, die mit der eigenen Person in Verbindung stehen, zu löschen.
In der Begründung des europäischen Gerichtshofs heißt es, die Suchergebnisse zu einer Person seien nichts anderes als das Produkt der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Das EU-Recht verlange demnach einen Ausgleich zwischen den Interessen der Google Nutzer und betroffenen Personen.
Google muss Anträge zur Löschung prüfen
Nach aktuellem Stand gilt die neue Regelung unabhängig davon, ob die entsprechende Seite legal oder illegal im Internet publiziert wurde. Betroffene Personen müssen sich allerdings direkt mit dem Suchmaschinen-Betreibern, wie Google, auseinander setzen. Nach der aktuellen Entscheidung wäre der Suchmaschinen Betreiber bei einer Anfrage verpflichtet, diese auch zeitnah zu prüfen.
Ob die Anfrage allerdings stattgegeben wird, müsse anhand der Art der fragwürdigen Informationen und ihrer Auswirkung auf das Privatleben der Person bewertet werden. Suchmaschinen müssten im Anschluss die Inhalte bzw. Links zeitnah aus dem Suchindex entfernen, außer die Suchmaschinen sind in der Lage ein „überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit“ geltend zu machen.
Eine Entscheidung mit der nicht zurechnen war
Im Vorfeld schätzten Experten die Chancen des Spaniers, dass seiner Klage stattgegeben wird, als sehr gering ein. Dem entsprechend überrascht die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs.
Google äußerte sich sehr enttäuscht über die Entscheidung. Das Unternehmen ist vor allem darüber Enttäuscht, dass die Entscheidung des EuGH so stark von der Einschätzung des Generalbundesanwalt Niilo Jääskine abweicht. Google sei aktuell noch nicht in der Lage die Auswirkung des Urteils zu beziffern.
Quelle: wallstreet-online.de
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