Entgegen der positiven Nachricht in der vergangenen Woche rudert Google wieder zurück und entfernt nicht die Inhalte der Verlage, die in der VG Media organisiert sind. Am heutigen Donnerstag wollte Google eigentlich Bilder und Kurztexte, sogenannte Snippets, der entsprechenden Verlage aus dem Suchindex werfen.
Das Unternehmen Google gibt den betroffenen Verlagen nun weitere zwei Wochen Bedenkzeit. Dies teilte Google über das soziale Netzwerk Google+ mit. Nachdem die VG Media dem Suchmaschinengigant unteranderem „Erpressung“ vorgeworfen hatte, scheint die Beilegung des Zwists allerdings noch in weiter Ferne zu sein.
Betroffen sind 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter bekannte Angebote von Axel Springer und Burda. Weiterhin gehören 20 Webseiten von Fernseh-Sendern wie auch 59 weitere Angebote von Hörfunkstationen auf der Liste der Verwertungsgesellschaft VG Media.
VG Media organisierte Verlage baten um eine Verschiebung
Die in der VG Media organisierten Verlage baten den Suchmaschinen Google um einen Aufschub. Offiziell heißt es „Inzwischen haben uns die in der VG Media organisierten Verlage gebeten, die angekündigte Umstellung etwas zu verschieben. Wir haben diesen Wunsch entsprochen und werden deshalb erst ab 23. Oktober 2014 Snippets und Thumbnails der betreffenden Verlage nicht mehr anzeigen.“
Hintergrund des Streits ist das sogenannte Leistungsschutzrecht, die Verlage die in der VG Media organisiert sind, verlangen für die Nutzung einzelner Wörter bzw. Textausschnitte in den Suchergebnissen einen finanziellen Ausgleich.
Das Kartellamt teilte vor wenigen Tagen mit, dass sie keine Probleme hinsichtlich der Anwendung des Leistungsschutzrechts seitens Google sehen. Die VG Media pocht allerdings weiterhin darauf, dass die Verwertungsrechte für Texte, darunter auch die Textausschnitte, geschützt werden müssen und Google für die Nutzung einen Ausgleich zahlen muss.
Blogger und Medienexperten sehen Google im Recht
Viele Blogger und Medienexperten, zum Beispiel Sascha Pallenberg von Mobilegeeks, sehen Google im Recht und empfinden die Forderung der VG Media als Gegenstandlos. Grundsätzlich müssen natürlich am Ende die Gerichte bzw. das Kartellamt entscheiden, welches Unternehmen bzw. welche Organisation mit seiner Forderung durchkommt.
Als neutraler Beobachter hat man stets das Gefühl, dass Google den Verlagen den kleinen Finger in Form von Traffic gereicht hat. Die VG Media allerdings den ganzen Arm, in Form von Traffic und einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich, in Anspruch nehmen will.
Quelle: Heise