Google plant sein Online Marketing zu erweitert und zwar um die Daten seiner Kunden. Damit will Google die klassische Marketingform der Mundpropaganda auf eine neue Ebene heben und zwar wird Google in Zukunft die gespeicherten Kundendaten einschließlich Fotos und Bewertungen zur Bewerbung in Sachen Online Marketing verwenden.
Damit ruft Google wieder einmal den deutschen Datenschutz auf den Plan. Datenschützer sind besorgt, dass die Sicherheit von Kunden des Unternehmens Google gefährdet werden könnte, da Kunden keine Kontrolle darüber haben, wem ihre Daten angezeigt werden.
Gemeinschaftliche Empfehlungen nennt Google sein Vorhaben
In den USA wurden die Kunden des Unternehmens Google am vergangenen Freitag davon in Kenntnis gesetzt, dass Google ab dem 11. November damit beginnen wird, Namen, Profilfotos und vor allem Bewertungen und Kritiken zu Produkten für Online Werbeformate zu verwenden. Google spricht dabei von „gemeinschaftlichen Empfehlungen“
Grundsätzlich sollen nur Daten von Personen verwendet werden, das bereits das 18. Lebensjahr erreicht werden. Im Anschluss wird Google deren Daten für die Werbung, vorzugsweise in Verbindung mit Google Adwords und Google Adsense, verwenden. Das könnte bedeuten, dass fremde Personen nach einem Restaurant suchen und nicht nur angezeigt wird, dass eine gewisse Anzahl von Freunden diese Lokalität empfiehlt, sondern auch unbekannte Personen davon absolut überzeugt sind.
Grundsätzlich ist die Bewerbung von Produkten, Geschäften und Lokalitäten mithilfe von Empfehlungen eine positive Sache, da Empfehlungen am ehesten die Wahrheit wiederspiegeln. Allerdings sorgt das Vorhaben von Google für einen faden Beigeschmack, wenn persönliche Informationen, wie der Name und das eigene Bild, ohne Kontrolle anderen Menschen zur Verfügung gestellt wird bzw. in diesem Fall angezeigt wird.
Mundpropaganda als effektives Marketinginstrument
Die klassische Mundpropaganda von Mensch zu Mensch gehört nach wie vor zu den effektivsten Formen der Werbung – denn gerade im Bekanntenkreis können Produkte auf Basis des Vertrauens zueinander an den Mann bzw. an die Frau gebracht werden.
Auch im Internet ist die Mundpropaganda im weitesten Sinne ein beliebtes Marketinginstrument, das zu Beginn mittels Instant Messanger und eMail verwendet wurde. In der heutigen Zeit dienen vor allem soziale Netzwerke, in denen Nutzer vor allem mit Freunden und Bekannten verknüpft sind, der einfachen Verwendung der modernen digitalen Mundpropaganda. Die Ursprungsform der wie Google es nennt, gemeinschaftlichen Empfehlungen kennt der gemeine Internetnutzer vor allem bei Diensten wie Qype oder auch Amazon, allerdings mit dem Vorteil das Kommentare, Bewertungen und Kritiken grundsätzlich anonym abgegeben werden können. Google wird mit seinem Vorhaben im Gegensatz zu den bekannten modernen Formen „persönlich“ mit dem Knackpunkt des eher fraglichen Datenschutzes.
Googles gemeinschaftliche Empfehlungen (Shared Endorsements)
Sicherlich hat die Werbeform der gemeinschaftlichen Empfehlungen eine Reihe von Vorteilen gegenüber den anonymen Empfehlungen. Denn dadurch, dass Google davon ausgeht, dass der Großteil seiner Anwender echte Nutzer sind, ist auch davon auszugehen, dass die Empfehlungen nicht nur echt sind, sondern auch einen wahren Mehrwert für andere Anwender bieten.
Es ist nichts Neues, das sich vor allem große Internetdienstleister und Internetunternehmen darauf berufen, mit echten und realen Daten deutlich besser und effektiver Werben zu können. Allerdings sprechen wir hier von realen Daten einer natürlichen Person – damit dürften vor allem Datenschützer ein immenses Problem haben, denn immerhin könnten auch eine Reihe von Endkunden betroffen werden, die eine solche Änderung seitens Google nicht wahrgenommen haben.
Grundsätzlich machen das Unternehmen wie Google recht geschickt, die Unternehmen implementieren nicht einfach die Funktion und teilen dem Kunden mit, dass er explizit zustimmen muss, sondern drehen den Spieß einfach um – es wird eine Funktion implementiert und der Kunde muss aus eigener Kraft explizit sagen „Nein, ich möchte nicht das Google mit meinen persönlichen Daten werben darf.“ Auch wenn es immer wieder heißt, dass die Privatsphäre und die Sicherheit der Kunden die absolut höchste Priorität hat, dürften jedem Kunden Zweifel aufkommen, wenn solche Änderungen durchgeführt werden.
Des Weiteren ist fraglich, in wie weit die Werbung auch bei anderen Angeboten von Google implementiert wird, mittlerweile bietet Google eine Reihe von Diensten und Applikationen an, die zu einem großen Teil Werbung enthalten.
Datenschutz in Deutschland
Aufgrund des strengen Datenschutzes in Deutschland kann anscheinend Google nicht wie in den USA verfahren, sondern der Endverbraucher muss explizit zustimmen, das Google die Daten der Kunden zum Zwecke der Werbung nutzen darf. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Datenschutz beim Dienst Google Analytics stark dafür einsetzt, dass durch die Anonymisierung von IP-Adressen keine Rückschlüsse auf Personen ermöglicht werden. Das gilt natürlich auch für andere Analytics Dienste, die innerhalb von Deutschland eingesetzt werden.
Soziale Empfehlungen deaktivieren
Jeder Anwender hat die Möglichkeit „Soziale Empfehlungen“ in Verbindungen mit seinem Benutzerkonto zu deaktivieren. Bei in Deutschland ansässigen Endkunden ist der Eintrag meist direkt deaktiviert.
Sollte der Fall eintreten, dass dieser Punkt im Google Profil nicht deaktiviert ist, so kann mithilfe des „Bearbeiten“-Links Änderungen an den Einstellungen vorgenommen werden. Wenn der Eintrag deaktiviert ist, besteht natürlich im nachfolgenden Fenster die Gefahr, dass ihr schnell mal den Eintrag überseht und Google die Rechte für die Nutzung der Daten einräumt. Deshalb genau durchlesen, was angekreuzt wird. Nachfolgend noch das Beispiel, welches Formular dem Anwender angezeigt wird, wenn bereits die Nutzung untersagt wurde.