Nach aktuellen Berichten sind stattliche Behörden nicht in der Lage die WLAN-Hotspots zu überwachen. Wenn es nach den Wünschen der Bundesnetzagentur geht, sollen größere Anbieter von WLAN-Hotspots dazu verpflichtet werden bis zum Stichtag des 31. März 2016 entsprechende Überwachungstechnologien in ihre Netze zu integrieren.
Als groß gilt ein WLAN-Hotspot, wenn die Teilnehmerzahl die Marke von 10.000 Nutzern überschreitet. Als die größten Anbieter solcher mobilen Netzwerke gelten die Deutsche Telekom und auch Vodafone. Beide Unternehmen sollen sich bereits gegen die Pläne der Bundesnetzagentur ausgesprochen haben.
Wie die Wirtschaftswoche berichtet, sei die Bundesregierung seit geraumer Zeit bestrebt, die bestehende Lücke beim Abhören von Telefon- und Internetanschlüssen zu schließen.
Überwachung von großen WLAN-Hotspots
Jochen Homann, seines Zeichens Präsident der Bundesnetzagentur, sprach davon, dass es aufgrund der stetig zunehmenden Marktanteile notwendig geworden sei, auch solche Angebote in die Überwachung einzubeziehen.
Ermittlungsbehörden soll dadurch die Möglichkeit eingeräumt werden, im Verdachtsfall und bei der Verfolgung von Straftätern über das WLAN geführte Telefonate und Internetaktivitäten abhören bzw. mitlesen zu können.
Die Kritik an der geplanten Maßnahme scheint aktuell sehr groß zu sein. Anbieter wie die Deutsche Telekom und auch Vodafone seien mit dem Plan nicht zufrieden. Ferner müssten auch Städte, Gemeine wie auch eingetragene Vereine in den Planungsprozess und die spätere Umsetzung miteinbezogen werden.
Post von der Bundesnetzagentur
Der Brief der Bundesnetzagentur zum Thema „Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen gem. § 110 TKG Praktische Umsetzung der Überwachung von WLAN-bezogenen Internetzugangsdiensten (z.B. Hotspot-Dienst)“ kann übrigens bei den Experten von Netzpolitik.org eingesehen werden.