Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Verwenden sogenannter Handy-Blitzer-Aufnahmen bei der Urteilssprechung des Amtsgerichtes Trier in einem Bußgeldverfahren. Das Trierer Urteil entfalte eine bundesweite Bedeutung, betonte der für Verkehrspolitik verantwortliche stellvertretende GdP-Vorsitzende Michael Mertens am Freitag in Düsseldorf. Die Ablenkung am Steuer sei eine der häufigsten Unfallursachen, sagte Mertens. Nicht selten führten derlei Unfälle zu schwersten Folgen. Das Gericht habe mit dem Zulassen der Aufnahmen ein wichtiges und richtiges Signal gesetzt. Er verfolge nun mit Spannung, ob das Urteil weitere Instanzen überstehen werde.
Es ist Mertens zufolge notwendig, das Risiko, bei Regelverstößen im Straßenverkehr erwischt zu werden, spürbar zu erhöhen. Das Urteil trage dazu bei. Um das Handy-Verbot am Ohr besser durchzusetzen, zu können, forderte der GdP-Vize den konsequenten und nachhaltigen Ausbau der polizeilichen Verkehrsüberwachung. Moderne, innovative und digitale Instrumente müssten dafür von der Polizei genutzt werden können. Unabdingbar sei es, hierfür schnell unanfechtbare, bundesweit einheitliche Rechtsgrundlagen für entsprechendes polizeiliches Handeln zu schaffen. Das sei eine Herzensangelegenheit jedes Polizeibeamten, der sich mit der Verkehrssicherheit beschäftige.
Da es derzeit noch an einer Rechtsgrundlage für den Einsatz für Handy-Blitzer fehle, sei, so Mertens, das Urteil aus Trier umso höher einzuschätzen. Die Richter hätten das Interesse der Allgemeinheit an der Verfolgung und der Sicherheit des Straßenverkehrs höher gewichtet als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Geblitzten. „Im Sinne der Verkehrssicherheit eine absolut richtige und richtungsweisende Entscheidung“, bekräftigte Mertens. Nun müssten entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden und spürbar investiert werden – in Personal und Technik zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung.