Leistungsschutzrecht – Verlage zahlen drauf – Bei Heise hat man sich die aktuellen Zahlen der VG Wort zu Einnahmen und Ausgaben aus dem neuen Leistungsschutzrecht angeschaut und kommt zu einer negativen Bilanz:
- die Einnahmen lagen seit 2013 (als das Gesetz eingeführt wurde) bei 714.540 Euro
- die Ausgaben lagen bei etwa 3,3 Millionen Euro und diese Gelder wurden in erster Linie für die Gerichtsverfahren eingesetzt
- Google hat bisher noch gar keine Zahlungen geleistet
Besonders der Fall Google ist brisant, weil das Unternehmen nach Einführung des Gesetzes die Suchergebnisse so modifiziert hat, dass sie nicht mehr dem Leistungsschutzrecht unterliegen. Es gibt daher keine Ansprüche auf Zahlungen durch Google mehr. Im Gegenteil: viele Verlage haben der Suchmaschine sogar zugesichert, keine Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht geltend zu machen, wenn ihre Suchergebnisse wieder normal dargestellt werden.
Derzeit zahlen also in erster Linie die Betreiber von kleineren Suchmaschinen und Aggregator-Diensten und daher haben sich die Hoffnungen auf hohe Einnahmen aus dem Gesetze für die Verlage nicht erfüllt. Man musste sogar tief in die Tasche greifen, um die entstandenen Rechtsunsicherheiten aus dem Gesetz klären zu können.
Trotzdem hält die VG Wort an dem Leistungsschutzrecht fest und würde sogar ein europäisches Schutzrecht dieser Art befürworten. In der Antwort auf einen Fragebogen der EU zu diesem Thema beurteilt die Verwertungsgesellschaft so ein Recht als sehr positiv und schreibt dazu:
Die angemessene Beteiligung der Presseverleger an der auf Grundlage ihrer verlegerischen Leistung generierten Wertschöpfung würde zum einen zu ihrer Existenzsicherung als Werkmittler auch in Zeiten der Digitalisierung beitragen und damit auch die Fortsetzung ihrer Investitionsmöglichkeiten in Ausbildung und Beschäftigung von Autoren sicherstellen. … Damit profitieren auch die Autoren vom Schutzrecht der Presseverleger. Denn die Verlage beschäftigen unzählige Journalisten, Redakteure und freie Mitarbeiter und tätigen Investitionen in Medieninhalte und -innovationen. Ein europaweites verwandtes Schutzrecht für Presseverleger hätte also positive Auswirkungen auch auf alle Urheber, die im Verlagssektor tätig sind: Autoren, Journalisten, Fotografen und Redakteure.
Ob man das anhand der Zahlen und der Zuzahlung wirklich so stehen lassen kann, ist eher fraglich.
Ihr habt im Artikel leider die VG Wort mit der VG Media verwechselt. Die VG Wort hat mit dem Leistungsschutzrecht nichts zu tun.