In der vergangenen Woche hat Microsoft eine Hausdurchsuchung in den Privat- und Gewerbeimmobilien des Unternehmens PC Fritz mit Verdacht auf Handel mit Urheberrechtlich geschützten Materialien erwirkt. Jetzt holt PC Fritz zum Gegenschlag aus und setzt eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Microsoft durch.
Die Geschäfts und Lagerräume der Firma PCFritz.de Onlinestore GmbH wurden am 18. September 2013 durch die Staatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität in Halle durchsucht. Seit dem steht der Verdacht im Raum, dass illegale Kopien als Originale verkauft wurden. PC Fritz konnte mit der einstweiligen Verfügung erwirken, dass Microsoft nicht mehr über den Versand von gefälschten Windows 7 Kopien in Verbindung mit PCFritz berichten darf, allerdings will und wird sich Microsoft damit nicht abfinden.
PC Fritz wehrt sich gegen Microsoft
Die 33. Zivilkammer des Landesgerichts Köln hat auf Antrag des Online-Softwarehändlers PCFirtz.de Onlinestore GmbH am gestrigen 30. September 2013 eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft Deutschland erlassen. Demnach darf der Software Konzern Microsoft nicht über den Versand von gefälschten Windows 7 Datenträger in Verbindung mit dem Unternehmen PCFritz.de Onlinestore GmbH berichten. Ansonsten droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Der Hintergrund ist, dass Microsoft eine Hausdurchsuchung der Privat- und Gewerberäume des Unternehmens PC Fritz aufgrund des Verdachts auf Handel mit Urheberrechtlich geschützten Materialen, in dem Fall Windows 7 Datenträger, erwirken konnte. Microsoft wurde in der Vergangenheit von diversen Onlinehändlern und Kunden des Unternehmens PC Fritz darauf aufmerksam gemacht, dass es Probleme mit den Windows 7 Lizenzen geben würde. Die Konkurrenz beschwerte sich über die günstigen Preise, welche seitens PC Fritz für eine Windows 7 Lizenz verlangt wurde – vor der Beschlagnahmung bot PC Fritz Windows 7 Lizenzen für knapp 30 € das Stück an, mittlerweile hat der Onlinehändler den Preis deutlich auf knapp 20 € (siehe obige Grafik) reduziert.
Vertrieb von Recovery CDs
PCFritz.de ist der Überzeugung, dass der Vertrieb von sogenannten Recovery CDs, die vor allem Unternehmen wie DELL ihren Systemen beifügen, legal ist. Laut Rechtsprechungen aus den Jahren 2000 und 2011 wurde seitens der Gerichte erklärt, auch der Einzelverkauf von Recovery-CDs ohne Echtheitszertifikat sei legal. Nun dürften wahrscheinlich die Gerichte erneut überprüfen, ob OEM-Datenträger wie auch Recovery-CDs vertrieben oder nicht vertrieben werden dürfen. Als potentieller Kunde darf man gespannt sein, ob in Zukunft durch den Erwerb von sogenannten Recovery-CDs, die übrigens vollfunktionsfähig sind, vergleichsweise viel Geld gespart werden kann oder eben nicht. Allerdings wäre es für die Zukunft nicht auszuschließen, wenn die finden Entwickler von Microsoft eine Softwarelösung finden, die Nutzung einer Recovery-CD ausschließlich an einen Computer bindet.
Microsoft wird die Verfügung nicht akzeptieren
Wie es aussieht wird Microsoft die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren, dass sich das Unternehmen als Geschädigter sieht. Microsoft sieht sich als Urheber der Software als einzig fähigen Gutachter zur Bestimmung der Echtheit der Windows 7 Kopien. Microsoft wird weiterhin die beschlagnahmten Lizenzen auf Echtheit überprüfen und im Anschluss dazu einen Bericht verfassen.
Eine offizielle Stellungnahme des Unternehmens Microsoft steht noch aus, da bis dato noch kein Beschluss der einstweiligen Verfügung beim Unternehmen eingegangen ist. Solange kein offizieller Bescheid vorliegt, wird Microsoft bei seiner Darstellung des Falls bleiben.