Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat ein interessanter und sehr verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Wie die Kanzlei Dr.Bahr berichtet, wurde ein Mobilfunk-Discounter wegen irreführender Werbung verurteilt. Das Unternehmen hatte dabei mit schnellen LTE-Verbindungen auf dem Handy geworben: „Das … hat ein megaschnelles Netz verdient. [ … ] Nur im Netz der (…) surfen Sie mit LTE-Geschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s – …
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