Heute wurde im Europäischen Parlament die Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge verabschiedet. Wie der Name vermuten lässt, werden mit dieser Richtlinie Vorgaben über Kredite und sonstige Finanzdienstleistungen getroffen bzw. überarbeitet. Völlig sachfremd findet sich hierin jedoch auch eine Regelung zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Mit der neuen Pflicht zur Einführung einer Widerrufsfunktion für digital abgeschlossene Kaufverträge führt die EU jedoch …
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