Donnerstag , 21 November 2024

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Datenschutz gilt für KfZ-Daten

gsiii-car-dockDie Technologie schreitet täglich mit großen Schritten voran. Dank des Internets ist es dem Großteil der Weltbevölkerung möglich, ohne Zeitverzögerung zu kommunizieren. Weltweite Nutzer müssen jedoch viele private Informationen preisgeben. Dies kann zum Teil zu ungewollten Nebenwirkungen führen. In der heutigen Gesellschaft ist Schutz der personenbezogenen Informationen daher elementar. Die Automobilindustrie ist in Deutschland eine der wichtigsten Branchen. Für die Entwicklung neuer Techniken wird sehr viel Geld investiert. Heutzutage ist bereits in vielen neuen Automodellen Internetanschluss integriert.

Vor ca. einem Jahr stellte der Verband der Automobilindustrie (VDA) die Datenschutz-Prinzipien vor. Dabei vertrat der Verband die Ansichten, dass technische Daten wie erzeugte Betriebswerte (Füllstand, Durchschnittsgeschwindigkeit, etc.) keine oder lediglich eine geringe Datenschutzrelevanz haben. Rund ein Jahr später einigen sich der VDA und die Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf eine erste gemeinsame Grundposition. Die gemeinsame Erklärung wurde am Dienstag, den 26. Januar, veröffentlicht. Die Kernaussage der Erklärung liegt darin, dass alle Informationen, welche im Fahrzeug anfallen, personenbezogen sind, sobald diese mit dem Kennzeichen oder der Fahrzeugidentifikationsnummer in Verbindung stehen.

Privacy by Design

Die meisten Nutzer verfügen über beschränkte IT-Kenntnisse. Daher sind sie nicht in der Lage, nötige Sicherheitsmaßnahmen einzurichten, um ihre Daten vor Dritten zu schützen. Mit „Privacy by Design“ (PbD) sollen Datenschutzprobleme bereits bei der Entwicklung neuer Technologien festgestellt und einbezogen werden. In der Veröffentlichung wird gefordert, dass die Automobilhersteller den PbD-Ansatz berücksichtigen. Die Grundsätze der „Datenvermeidung und –sparsamkeit“ wird jedoch lediglich in Klammern berücksichtigt. Werkstätten seien für „Offline-Autos“ zuständig. Für „Online-Autos“ sei verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes der Hersteller.

Martin Rost, Soziologe vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD), erwartet, dass eine Einschätzung der Folgen für vernetzte Fahrzeuge hinsichtlich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung erfolgt. Diese soll anhand des Standard-Datenschutzmodells (SDM) durchgeführt werden.

Vernetzung im Cockpit

Das Standard-Datenschutzmodell verfolgt sieben Ziele. Die gemeinsame Erklärung stuft vor allem die Datensparsamkeit, die Transparenz und die Intervenierbarkeit hoch ein. Für jeden Fahrzeughalter sollte es demnach jederzeit und entgeltlich möglich sein, eine Auskunft bezüglich der erhobenen personenbezogenen Daten vom Hersteller zu erhalten. Des Weiteren soll ein Fahrer selbst über die Verarbeitung der Daten entscheiden können.

In der Erklärung heißt es, dass die Automobilhersteller danach streben, standardisierte Symbole im Cockpit zu etablieren, welche den Verletzungsstatus anzeigen. Zudem soll den Fahrern ermöglicht werden, jederzeit den Status an- und auszuschalten.

Hersteller in die Pflicht genommen

Thilo Weichert, Datenschutzexperte, stieß die Diskussion über den Datenschutz im Auto vor rund zwei Jahren an. Als positives Ergebnis sieht er, dass erstmals die Hersteller von IT-System in die Verantwortung genommen werden. Da es bisher keine klaren rechtlichen Daten-Regelungen für Kraftfahrzeuge gab, hatten Hersteller ein großes Interesse KfZ-Daten zu erfassen.

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